Der Hauptzweck des Datenpools an Sammlungs- und Firmenkatalogen ist das Erfassen und der titelmäßge Nachweis möglichst aller Kataloge zur weiteren wissenschaftlichen Auswertung nach verschiedenen Gesichtpunkten. Er besteht aus zahlreichen alphabetischen und chronologischen Teilen in Zetteln, Manuskripten und Files auf einem Rechner. Er wurde seit dem Jahre 1955 bis heute angelegt und umfasst Antiquariats-, Buchhändler-, Kunst-, Münz- und Versteigerungskataloge seit dem 16. Jahrhundert in den meisten europäischen Sprachen und mit Fundortnachweisen in Europa, Amerika und Australien. Wegen der verschiedenen Materialformen ist er gegenwärtig nicht im Internet verfügbar.
Generelle Grundsätze der Katalogverzeichnung
Es wurde Wert darauf gelegt, alle Titel möglichst erst nach Autopsie zu verzeichnen. War kein Exemplar in einer Bibliothek nachweisbar, wurde zur Vervollständigung der Reihen auch Sekundärliteratur in Büchern und Zeitschriften sowie Quellen im Internet ausgewertet. Die aus anderen Quellen übernommenen Angaben sind durch ein Kreuz + am Schluss der Aufnahme gekennzeichnet oder stehen in eckigen Klammern [].
Der Katalogtext entstammt dem Titelblatt. Fehlte dieses, dann wurden Umschlag- oder Kopftitel ohne einen näheren Hinweis erfasst. Worte wie „Neuerwerbungen“, „Weihnachtskatalog“ oder Monatsnamen entfielen in der Regel. Akademische Grade wurden fast immer gekürzt und lateinische Ziffern in arabische umgewandelt, wenn diese Maßnahmen die Verständlichkeit des Titels nicht beeinträchtigten. Auslassungen sind durch drei Punkte ... markiert. Bei mehrsprachigen Titeln ist meist der einer gebräuchlicheren Sprache verzeichnet. Angaben zwischen zwei Klammern [ ] stammen vom Bearbeiter oder wurden anderen Quellen entnommen.
Die Bibliographie verzeichnet überwiegend Titel, die im Laufe der Jahre ihre Aufnahme in den Bestand öffentlicher Bibliotheken gefunden haben. So kann nach dem Titel der Fundort mittels Sigel und Signatur nachgewiesen werden. Bei allen Katalogen bis zum Erscheinungsjahr 1950 wurde Vollständigkeit bei den Fundorten angestrebt, dann aber darauf verzichtet, da einzelne Kataloge - vor allem bei größeren Firmen - in vielen Bibliotheken vorhanden sind. Auch hier gilt: Ist ein Bibliothekssigel oder eine Signatur am Schluss mit einem Kreuz + versehen, lag dieses Exemplar dem Bearbeiter nicht vor.